ANMELDUNG DES KINDES
Innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt sollte Ihr Kind gemeldet werden. Die Beurkundung erfolgt ausschließlich beim Standesamt. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Patientenverwaltung mit. Je vollständiger die Unterlagen, je weniger Zeit müssen Sie aufwenden und können sich ganz dem neuen Mitglied Ihrer Familie widmen. Bitte wählen Sie vorher ein Bürgerbüro in Ihrer Nähe aus, wo Sie die Geburtsurkunde abholen möchten.
Damit alles reibungslos abläuft, bitten wir Sie, sich folgende Unterlagen bereits vor der Geburt zurechtzulegen und in die Klinik mitzubringen:
Deutsche Ehepaare
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (im Stammbuch enthalten)
Ausländische Ehepaare
- Heiratsurkunde - Falls Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.
- Bitte halten Sie auch das Original für uns bereit.
- Pass/Visum/Aufenthaltsgenehmigung der Ehefrau
- Pass/Visum/Aufenthaltsgenehmigung des Ehemannes
Ein Elternteil deutsch, ein Elternteil Ausländer, miteinander verheiratet
- Original-Geburtsurkunde des deutschen Elternteils
- Heiratsurkunde - Falls Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.
- Bitte halten Sie auch das Original für uns bereit.
- Pass/Visum/Aufenthaltsgenehmigung des ausländischen Elternteils
Ledige
- Ihre eigene Geburtsurkunde im Original
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (Fragen dazu bitte an das Jugendamt)
- Geburtsurkunde des Vaters im Original
Zusätzlich bei ausländischen Mitbürgern
- Beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, bitte halten Sie auch das Original bereit.
- Pass/Visum/Aufenthaltsgenehmigung
Geschiedene
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung